Es ist gestattet, die Software im Rahmen von Dienstleistungen kommerziell zu nutzen, solange der Quellcode und die Originaldateien kostenlos verfügbar bleiben und nicht gegen Entgelt verkauft oder monetarisiert werden.
Jede Form der Monetarisierung der Software selbst, wie der Verkauf oder die Lizenzierung der Software, ist untersagt.
Die Software ist dauerhaft quelloffen. Der vollständige Quellcode muss bei jeder Verbreitung, auch in geänderter Form, mitgeliefert oder öffentlich zugänglich gemacht werden.
Jede Version, auch veränderte, muss einen klar sichtbaren Verweis auf das Originalprojekt enthalten:
- Abgeleitete Werke müssen unter derselben Lizenz (OAPL v1.0) veröffentlicht werden, es sei denn, die Lizenzierung erfolgt in einem Kontext,
in dem dies durch geltendes Recht oder technische Einschränkungen nicht möglich ist. In diesem Fall muss der Quellcode der Änderungen weiterhin offen und zugänglich gemacht werden.
Die Software oder ihre abgeleiteten Werke dürfen nicht in proprietäre Software integriert oder unter einer Lizenz weitergegeben werden, die die Bedingungen dieser Lizenz einschränkt oder die Offenlegung des Quellcodes unterlässt.
DIE SOFTWARE WIRD 'WIE BESEHEN' BEREITGESTELLT, OHNE AUSDRÜCKLICHE ODER IMPLIZIERTE GARANTIEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT,
DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER. SOWEIT ES GESCHÄFTSRECHTLICH ZULÄSSIG IST,
WIRD DIE HAFTUNG DER AUTOREN FÜR SCHÄDEN ODER VERLUSTE AUFGRUND DER NUTZUNG DER SOFTWARE AUSGESCHLOSSEN.
Sollte eine Bestimmung dieser Lizenz als unwirksam, undurchsetzbar oder nicht durchsetzbar erklärt werden,
bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. In diesem Fall wird die unwirksame Klausel durch eine wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzt,
die dem ursprünglichen wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.